Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der elektronischen Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät. Die Apothekerin oder der Apotheker kann Rezepte der Versicherten im eRezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine App nötig.
Sie werden informiert (per E-Mail oder SMS) sobald unsere Mitarbeiterinnen Ihren Rezeptwunsch bearbeitet haben. Ihr Rezept ist jedoch noch nicht zum Einlösen bereit. Der zuständige Arzt muss die Verordnung überprüfen und freigeben. Dies kann bis 2 Werktage in Anspruch nehmen. Eine weitere Information nach der Freigabe Ihres Rezeptes ist nur bei Verwendung der E-Rezept App der Firma Gematik möglich. Unsere Praxis kann Sie aus logistischen Gründen nicht über die Freigabe informieren.
Die meisten Medikamente sind für Patienten tatsächlich als eRezept erhältlich, darunter auch Privatrezepte. Ausnahmen bestehen noch bei Eigenrezepturen, Hilfsmittel (wie z.B. Einlagen und Bandagen) sowie Betäubungsmittel.
Für Privatversicherte ist die Nutzung des eRezepts nach aktuellem Stand noch nicht flächendeckend im Feld eingeführt bzw. nicht nutzbar. Das bedeutet, Privatpatienten erhalten weiterhin ein Rezept in Papierform.
Nein. Ihre Versichertenkarte dient nur als Schlüssel, um der Apotheke den Zugriff auf die eRezepte zu ermöglichen. Im Fall eines Verlustes oder eines Defektes Ihrer Karte haben Sie weiterhin die Möglichkeit Ihre Medikamente zu bekommen. Dafür benötigen Sie einen Ausdruck mit einem QR Code. Dieser kann auf Anfrage bei uns ausgestellt werden.
Ein eRezept ist 28 Tage nach seiner Ausstellung gültig und kann in diesem Zeitraum eingelöst werden. Nach 28 Tagen wird ein nicht eingelöstes Rezept automatisch gelöst.
Ihre Wunschapotheke besitzt eine s.g. KIM E-Mail Adresse
Sind diese Voraussetzungen erfüllt:
Sie bestellen über unsere Internetseite die gewünschten Rezepte (Zum Rezeptformular)
Wenn Sie die E-Rezept App verwenden, erhalten Sie eine Information sobald Ihr Rezept freigegeben wurde. Über die gleiche App haben Sie die Möglichkeit das Rezept Ihrer Wunschapotheke zuzuweisen.
Wenn Sie keine App verwenden: sobald Ihre Rezepte von unseren Helferinnen bearbeitet wurden, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Wichtig dabei: Ihre Medikamente sind weder freigegeben noch an Ihre Apotheke weitergeleitet worden sondern müssen erst vom Arzt überprüft werden. Erst wenn der Arzt Ihre Medikamente freigibt, werden diese an die KIM-E-Mail Adresse Ihrer Wunschapotheke weitergeleitet. Dies kann bis zu zwei Werktage dauern. Nur durch Verwendung der E-Rezept App erhalten Sie eine Information auf Ihr Handy wenn Ihre Rezepte zum Einlösen bereit stehen.
Ja. Wie bisher können Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen. Dafür benötigen sie die Versichertenkarte der entsprechenden Person. Oder Sie benutzen die E-Rezept App. Dort haben Sie die Möglichkeit mehrere Familienprofile auf Ihr Handy anzulegen.