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E-Rezept

Das E-Rezept für Deutschland

Das elektronische Rezept ist da. Jetzt bequem über unser Rezeptformular bestellen.

Ihre Vorteile

  • Sie sind unabhängig von unseren Öffnungs- bzw. Abholzeiten
  • über die Rezept-App können Sie Ihre Rezepte an Ihre Wunschapotheke schicken
  • papierlos Rezepte über die Rezept-App auf Ihrem Handy oder einfach mit der elektronischen Versichertenkarte einlösen
  • kein Praxisbesuch für Folgerezepte sobald Ihre Versichertenkarte einmal im Quartal eingelesen wurde
  • auch Rezepte für Angehörige können schnell und einfach eingelöst werden
  • kein Rezeptverlust
  • Rezepte können bis 100 Tage nach Ausstellung eingelöst werden

Verwendung des E-Rezepts

Das E-Rezept kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden:

  • Das E-Rezept kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden.
  • Die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden. Es wird ein QR-Code erstellt der alle ausgestellte Medikamente enthält.
  • Ab 1. Juli 2023 können Patientinnen und Patienten das E-Rezept einfach mit ihrer Elektronische Gesundheitskarte einlösen. Dazu müssen Sie Ihre Versichertenkarte in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.

Die wichtigsten Fragen zum E-Rezept


Was brauche ich um ein E-Rezept zu bekommen bzw. einzulösen?
  • elektronische Gesundheitskarte (auch Versichertenkarte genannt)
  • für die E-Rezept-App ist eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und eine PIN nötig. Man erkennt diese neue Gesundheitskarte an der sechsstelligen Zugangsnummer, die unter den Deutschland-Farbstreifen gedruckt ist. Ausgestellt werden Karte und PIN von den Krankenkassen.
Woher bekomme ich die E-Rezept-App?

Jetzt kostenfrei für Ihr Smartphone downloaden:

           

Welche Arzneimittel können als E-Rezept ausgestellt werden?
Das E-Rezept umfasst zu Beginn nur die Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Weitere Verschreibungsarten werden gemäß eines Stufenmodells folgen.
Was ist aktuell noch nicht möglich?
  • Privatrezepte (unbhängig ob privat- oder gesetzlich versichert)
  • Rezepte für Betäubungsmittel
  • Rezepturen (selbstgemischte Präparate)
  • Heilmittel (wie z.B. Schuheinlagen, Orthesen, Gehhilfen)
  • Krankengymnastik, Ergotherapie, Lymphdrainagen etc.
Wie funktioniert das Einlösen mit der E-Rezept-App?

Über die E-Rezept-App können E-Rezepte digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke (mit dem Rezeptcode) vorgezeigt werden.

Kann ich meine Medikamente bekommen ohne die Praxis oder die Apotheke zu besuchen?

Ja das geht. Voraussetzungen dafür sind:

  • Ihre Versichertenkarte wurde einmal im Quartal in der Praxis eingelesen
  • Sie benötigen die E-Rezept-App auf Ihrem Handy
  • Ihre Wunschapotheke bietet einen Lieferservice an

Sind diese Voraussetzungen erfüllt:

  • Sie bestellen über unsere Internetseite die gewünschten Rezepte (Zum Rezeptformular)
  • sobald diese ausgestellt sind, erhalten Sie eine Information über unsere Praxis und über Ihre E-Rezept-App
  • Sie weisen die Rezepte Ihrer Wunschapotheke zu.
  • ggf. müssen Sie Ihre Wunschapotheke informieren (dazu informieren Sie sich bitte bei Ihrer Apotheke)

Dadurch entfallen jegliche Zusatzkosten (Portokosten, Verwaltungsgebühr)

Wie funktioniert das Einlösen mit der elektronischen Gesundheitskarte?

Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der elektronischen Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät. Die Apothekerin oder der Apotheker kann Rezepte der Versicherten im E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine App nötig.

Wie funktioniert das Einlösen per Papierausdruck?

Versicherte können sich zur Nutzung des E-Rezepts in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck geben lassen. Anstatt eines rosafarbenen Rezepts erhalten Patientinnen und Patienten dann einen Papierausruck mit Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.

Kann ich für meine Verwandten E-Rezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen?

Ja. Wie bisher können Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen – dafür benötigen Sie eine Vollmacht der entsprechenden Person.


  Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept

Ab Sofort können Sie Ihr E-Rezept bequem Online bei uns bestellen!

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